
Was ist die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung ist eine gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland und eine der fünf Säulen der Sozialversicherung. Sie tritt ein, wenn du oder deine Kunden aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung pflegebedürftig werden. Die Versicherung deckt Kosten für ambulante Pflege (zu Hause) und stationäre Pflege (im Pflegeheim) ab.
Prüfungsrelevante Aspekte
In der §34d-Prüfung solltest du folgende Punkte kennen:
- Versicherter Personenkreis: Alle Arbeitnehmer, Rentner und Beamte sind versichert.
- Pflegebedürftigkeit: Definiert durch Pflegegrade 1–5 (seit 2017).
- Leistungsarten: Pflegegeld (für ambulante Pflege), Pflegesachleistungen (für Pflegedienste) oder kombinierte Leistungen.
- Zuzahlungen: Versicherte tragen Eigenanteile und Zuzahlungen (z. B. Investitionskosten im Heim).
Typische Missverständnisse
Viele Kandidaten glauben, die Pflegeversicherung decke alle Pflegekosten vollständig ab – das ist falsch. Die Leistungen sind begrenzt und reichen oft nicht aus, um alle Ausgaben zu bezahlen. Deshalb empfiehlst du deinen Kunden zusätzlich Pflegezusatzversicherungen.
Praktische Relevanz für Versicherungsvermittler
Als Versicherungsvermittler musst du die Lücken zwischen gesetzlichen Leistungen und tatsächlichen Kosten kennen. Das ist deine Chance, Kunden Private Pflegezusatzversicherungen (PPV) zu vermitteln, die diese Lücken schließen. Gerade bei jungen Kunden ist eine frühzeitige Vorsorge günstig und sinnvoll.
Gesetzliche Grundlage
Die Pflegeversicherung ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt. du wurde 1995 eingeführt und ist eine Pflichtversicherung für alle in Deutschland versicherten Personen.




