
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das die Grundbuchämter führen. Es dokumentiert für jedes Grundstück, wer es besitzt, welche Schulden darauf lasten (Hypotheken, Grundschulden), und welche weiteren Rechte Dritter daran haben (Dienstbarkeiten, Wegerechte). Du kannst dir das Grundbuch als rechtliche "Identitätskarte" eines Grundstücks vorstellen – es zeigt den aktuellen Rechtszustand transparent auf.
Prüfungsrelevanz für §34i
In der §34i-Prüfung musst du verstehen, wie Grundbucheinträge die Kreditvergabe beeinflussen. Als Immobiliardarlehensvermittler brauchst du Sicherheit bei Fragen wie: Wie erkenne ich Belastungen? Welche Priorität hat eine neue Hypothek? Wie wirken sich bestehende Einträge auf die Beleihung aus?
Aufbau des Grundbuchs
Das Grundbuch besteht aus drei Abteilungen:
- Abteilung I (Eigentum): Wer ist Eigentümer des Grundstücks? Hier steht der Name und die Eigentumsquote.
- Abteilung II (Lasten und Beschränkungen): Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Reallastschulden – alles, was das Eigentum belastet, aber keine Schulden sind.
- Abteilung III (Grundpfandrechte): Hypotheken und Grundschulden – die Schulden, die auf dem Grundstück lasten und für Kreditvergaben entscheidend sind.
Typische Fehler von Prüfungskandidaten
Viele verwechseln Abteilung II und III. Merke dir: In Abteilung III stehen nur Schulden (Hypotheken, Grundschulden). Abteilung II ist für alle anderen Belastungen zuständig. Ein weiterer Fehler: Zu denken, dass ein neuerer Grundschuld-Eintrag automatisch nachrangig ist – wichtig ist die Rangfolge, die beim Eintrag festgehalten wird.
Beweiskraft und rechtliche Bedeutung
Das Grundbuch hat eine hohe Beweiskraft. Was dort eingetragen ist, gilt als wahr – es sei denn, es wird vor Gericht widerlegt. Das macht das Grundbuch zur verlässlichen Quelle für alle Immobilientransaktionen und Kreditentscheidungen. Für dich als Vermittler bedeutet das: Prüfe immer den aktuellen Grundbuchstand, bevor du eine Finanzierungszusage machst.




