Das Erbbaurecht ist ein zeitlich befristetes, veräußerliches und vererbbares Recht, auf einem Grundstück, das einem anderen gehört, ein Bauwerk zu errichten oder zu nutzen. Es wird meist für lange Zeiträume, häufig 50 bis 99 Jahre, gewährt. Der Erbbauberechtigte zahlt dem Grundstückseigentümer einen regelmäßigen Erbbauzins. Nach Ablauf des Erbbaurechts fällt das Bauwerk normalerweise an den Grundstückseigentümer zurück, der dafür eine Entschädigung zahlen kann. Das Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen und bietet eine kostengünstigere Alternative zum Kauf eines Grundstücks.
Das Erbbaurecht ermöglicht es, Grundstücke zu nutzen, ohne sie kaufen zu müssen. Dies kann insbesondere für Bauherren und Investoren attraktiv sein, die die hohen Kosten für den Grundstückserwerb vermeiden möchten. Es bietet langfristige Planungssicherheit und ermöglicht den Bau und die Nutzung von Immobilien auf fremdem Grund.
Das Erbbaurecht ist ein zeitlich befristetes, veräußerliches und vererbbares Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu nutzen. Es bietet eine kostengünstige Alternative zum Grundstückserwerb und ermöglicht langfristige Planungssicherheit. Im Onlinekurs für Immobiliardarlehensvermittler nach §34i lernen Sie, wie Sie das Erbbaurecht effektiv erklären und Ihre Kunden bei der Nutzung dieser Möglichkeit unterstützen können.