Die Zusatzversorgung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die speziell im öffentlichen Dienst angeboten wird. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und zielt darauf ab, den Lebensstandard der Beschäftigten im Ruhestand zu sichern. Die Beiträge zur Zusatzversorgung werden in der Regel vom Arbeitgeber und teilweise auch vom Arbeitnehmer finanziert.
Die Zusatzversorgung bietet eine ergänzende Altersvorsorge, die den Lebensstandard der Beschäftigten im Ruhestand sichert und die gesetzliche Rentenversicherung ergänzt.
Die Zusatzversorgung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die speziell im öffentlichen Dienst angeboten wird und die gesetzliche Rentenversicherung ergänzt. Sie sichert den Lebensstandard der Beschäftigten im Ruhestand. Im Onlinekurs für Versicherungsvermittler nach §34d lernen Sie, wie Sie die Zusatzversorgung effektiv erklären und Ihre Kunden bei der Nutzung dieser Altersvorsorgeform unterstützen können.