Was ist der Basistarif?

Der Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Krankenversicherungstarif in Deutschland, den private Versicherer anbieten müssen. Er richtet sich an Personen, die nicht in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln können oder dürfen – etwa Selbstständige, Freiberufler oder Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze. Der Basistarif garantiert dir einen Leistungsumfang, der der GKV entspricht, mit einkommensabhängigen und begrenzten Beiträgen.

Prüfungsrelevanz: Das musst du wissen

In der §34d-Prüfung wird der Basistarif regelmäßig abgefragt, besonders im Kontext deiner Beratungspflichten. Du musst verstehen, wer Zugang zum Basistarif hat, welche Leistungen enthalten sind und welche gesetzlichen Regelungen gelten. Häufig werden Fragen gestellt wie: Kann ein Kunde in den Basistarif wechseln? Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Typischer Fehler: Viele verwechseln den Basistarif mit anderen Tarifen oder denken, er sei schlechter als die GKV – dabei sind die Leistungen gleichwertig.

Gesetzliche Grundlage

Der Basistarif ist in §§ 193, 194 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und § 257 SGB V geregelt. Private Krankenversicherer sind verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Dies sichert ab, dass niemand ohne Krankenversicherung ist.

Leistungen des Basistarifs

Der Basistarif deckt folgende medizinische Leistungen ab:

  • Ambulante Behandlung: Arztbesuche, Therapien, ärztliche Untersuchungen
  • Stationäre Behandlung: Krankenhausaufenthalte, Operationen, Intensivbehandlung
  • Medikamente: Verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • Zahnbehandlung: Grundversorgung, Zahnersatz mit Standardleistungen
  • Vorsorge: Präventionsuntersuchungen und Schutzimpfungen
  • Rehabilitation: Maßnahmen nach Krankheit oder Unfall

Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung

Obwohl die Leistungen ähnlich sind, gibt es praktische Unterschiede: Der Basistarif hat höhere Selbstbeteiligungen als die GKV (z. B. 300 Euro pro Kalenderjahr für ambulante Behandlung). Der Beitrag wird nach Alter und Geschlecht berechnet – nicht rein einkommensabhängig wie in der GKV. Einige spezielle Leistungen (z. B. teure Zahnersatzversorgungen) können beschränkter sein. Dafür entfallen Zuzahlungen bei Erreichen der Selbstbeteiligungsgrenze.

Wer braucht einen Basistarif?

Du solltest deinen Kunden den Basistarif anbieten, wenn er:

  • Selbstständig oder freiberuflich tätig ist
  • Als Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze verdient (2024: 475 Euro/Monat)
  • Keinen Anspruch auf GKV-Mitgliedschaft hat
  • Aus der GKV ausgetreten ist und kein anderes Versicherungsprodukt wählt

Wichtig für deine Beratung

Als Versicherungsvermittler nach §34d musst du deinen Kunden erklären können, warum der Basistarif eine Pflichtversicherung für bestimmte Personengruppen ist und welche Vorteile er trotz höherer Selbstbeteiligungen bietet. Achte darauf, dass dein Kunde die Unterschiede zu anderen privaten Krankenversicherungstarifen versteht. Der Basistarif ist nicht frei gestaltbar – jeder Versicherer muss ihn zu festgelegten Konditionen anbieten.

Zusammenfassung

Der Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Krankenversicherungstarif für Personen, die nicht in die GKV können oder dürfen. Er bietet die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung, ist aber mit höheren Selbstbeteiligungen und altersgerechten Beiträgen verbunden.

In deiner Prüfung nach §34d musst du wissen, wer Anspruch auf den Basistarif hat (Selbstständige, gutverdienende Angestellte), welche Leistungen enthalten sind, und wie er sich von anderen privaten Krankenversicherungstarifen unterscheidet. Ein häufiger Fehler: Kandidaten denken, der Basistarif biete schlechtere Leistungen – tatsächlich ist er leistungsgleich mit der GKV, nur mit anderen Kostenstrukturen.

Im Vorbereitungskurs für die Sachkundeprüfung nach §34d lernst du, wie du dieses Thema sicher in der Prüfung beherrschst.

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