Was ist Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden – also für physische und psychische Schmerzen, die du oder dein Kunde durch einen Unfall oder eine unerlaubte Handlung erlitten habt. Es wird zusätzlich zu anderen Schadensersatzleistungen wie Behandlungskosten oder Verdienstausfall gezahlt und soll den ideellen Schaden ausgleichen, den Geld allein nicht heilen kann.
Prüfungskontext: Was fragt der Prüfer?
In der §34d-Prüfung geht es darum, dass du Schmerzensgeld als Schadensersatzleistung von anderen Leistungen (Vermögensschaden, Verdienstausfall) unterscheiden kannst. Du solltest wissen, dass Schmerzensgeld dem Geschädigten zusteht, wenn eine Haftpflichtversicherung greift – und wie du als Versicherungsvermittler deine Kunden berätst, welche Deckungssummen sinnvoll sind.
Definition und gesetzliche Grundlage
Schmerzensgeld regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in §253 Abs. 2: Der Geschädigte kann Schadensersatz in Geld verlangen, soweit ihm wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der Ehre ein Schaden entstanden ist. Das ist eine Entschädigung für den immateriellen Schaden, nicht für konkrete Kosten.
Typische Fehler in der Prüfung
- Schmerzensgeld mit Vermögensschaden verwechseln: Vermögensschaden sind konkrete finanzielle Verluste (Heilkosten, Verdienstausfall), Schmerzensgeld entschädigt die emotionale und körperliche Beeinträchtigung.
- Denken, Schmerzensgeld ist unbegrenzt: Tatsächlich orientieren sich die Richter an Rechtsprechung und Schadensersatztabellen – die Höhe hängt vom Einzelfall ab.
- Schmerzensgeld als Versicherungsleistung missverstehen: Schmerzensgeld wird vom Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung bezahlt, nicht von deiner eigenen Versicherung.
Praktische Bedeutung für dich als Versicherungsvermittler
Du berätst deine Kunden zu Haftpflichtversicherungen – und dort ist Schmerzensgeld ein zentraler Punkt. Kunden wollen wissen, ob sie im Schadensfall ausreichend geschützt sind. Du erklärst ihnen, dass die Deckungssumme für Personenschäden auch Schmerzensgeldforderungen abdecken muss. Wenn ein Mandant deinen Kunden verletzt, kann dieser Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern – und die Versicherung zahlt, bis zur vereinbarten Deckung.
Zusammenfassung
Schmerzensgeld ist die finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden wie körperliche oder psychische Schmerzen. Es wird zusätzlich zu anderen Schadensersatzleistungen gezahlt und basiert auf §253 BGB.
Als Versicherungsvermittler brauchst du das Thema, um deine Kunden bei der Wahl angemessener Deckungssummen zu beraten und ihnen zu zeigen, wie wichtig eine ausreichende Haftpflichtversicherung ist.
Im Vorbereitungskurs für die Sachkundeprüfung nach §34d lernst du, wie du dieses Thema sicher in der Prüfung beherrschst.




