Was ist eine Amts-Haftpflichtversicherung?
Die Amts-Haftpflichtversicherung schützt Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes und andere Personen, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen, die sich aus der Ausübung ihres Dienstes oder Amtes ergeben. Diese Versicherung übernimmt die Kosten, wenn der Versicherte im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit einen Dritten schädigt und dafür haftbar gemacht wird.
Wer benötigt eine Amts-Haftpflichtversicherung?
Eine Amts-Haftpflichtversicherung ist besonders für Personen relevant, die in ihrem Beruf hoheitliche Aufgaben erfüllen, darunter:
Welche Schäden deckt die Amts-Haftpflichtversicherung ab?
Die Versicherung tritt bei Schadensersatzforderungen ein, die sich aus der dienstlichen Tätigkeit ergeben. Dazu gehören:
Was ist nicht durch die Amts-Haftpflichtversicherung gedeckt?
Es gibt typische Ausschlüsse, wie z. B.:
Warum ist die Amts-Haftpflichtversicherung wichtig?
Auch wenn Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst grundsätzlich vom Dienstherrn geschützt sind, kann dieser im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz Regressforderungen gegen den Betroffenen stellen. Ohne eine Amts-Haftpflichtversicherung müsste der Versicherte in solchen Fällen die finanziellen Folgen selbst tragen.
Wie unterscheidet sich die Amts-Haftpflichtversicherung von der regulären Haftpflichtversicherung?
Während eine private Haftpflichtversicherung Schäden abdeckt, die im privaten Bereich verursacht werden, ist die Amts-Haftpflichtversicherung speziell auf dienstliche und hoheitliche Tätigkeiten zugeschnitten. Sie berücksichtigt die besonderen Risiken, die sich aus dem Ausüben eines Amtes ergeben.
Zusammenfassung
Die Amts-Haftpflichtversicherung bietet Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes Schutz vor finanziellen Risiken, die durch Schadensersatzforderungen aufgrund ihrer dienstlichen Tätigkeit entstehen. Sie ist besonders wichtig, um sich vor Regressforderungen des Dienstherrn zu schützen. Im Onlinekurs für Versicherungsvermittler nach §34d lernen Sie, wie Sie die Amts-Haftpflichtversicherung zielgerichtet vermitteln, die individuellen Bedürfnisse Ihrer Kunden berücksichtigen und die wichtigsten Vertragsdetails erklären können.