Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge, die seit dem 1. Januar 2009 in Deutschland erhoben wird. Sie ersetzt die frühere individuelle Besteuerung von Kapitalerträgen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz und vereinfacht damit das Steuersystem erheblich.
Unter die Abgeltungssteuer fallen insbesondere:
- Zinserträge (z. B. aus Sparbüchern, Festgeldkonten, Anleihen)
- Dividenden aus Aktien
- Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds oder Anleihen
- Erträge aus Zertifikaten oder anderen strukturierten Finanzprodukten
Die Steuer wird direkt an der Quelle – also vom Finanzinstitut – einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Dadurch entfällt für viele Anleger die Pflicht zur Angabe dieser Erträge in der Einkommensteuererklärung.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Der pauschale Steuersatz beträgt:
- 25 % Abgeltungssteuer
- + 5,5 % Solidaritätszuschlag (bezogen auf die Steuer, nicht auf den Ertrag)
- + ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 % auf die Steuer, je nach Bundesland)
Die tatsächliche Belastung liegt bei 26,375 % bis etwa 28 % auf den Kapitalertrag.
Beispiel zur Berechnung: Ein Anleger erzielt 1.000 € Kapitalertrag.
→ 25 % Abgeltungssteuer = 250 €
→ 13,75 € Soli (5,5 % auf 250 €)
→ 22,50 € Kirchensteuer (9 % auf 250 €)
→ Gesamtsteuerbelastung = 286,25 €
Was ist der Sparer-Pauschbetrag?
Jeder Steuerpflichtige hat Anspruch auf einen steuerfreien Betrag für Kapitalerträge – den Sparer-Pauschbetrag:
- 1.000 € für Einzelpersonen
- 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare
Durch einen Freistellungsauftrag an die Bank wird dieser Betrag automatisch berücksichtigt. Erst wenn der Ertrag den Pauschbetrag übersteigt, wird Abgeltungssteuer einbehalten.
Wichtig für die Prüfung: Der Freistellungsauftrag muss rechtzeitig bei der Bank eingereicht werden – er gilt nicht rückwirkend.
Was bedeutet Günstigerprüfung?
Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 %, kann beim Finanzamt eine Günstigerprüfung beantragt werden. In diesem Fall erfolgt die Veranlagung der Kapitalerträge zum persönlichen Steuersatz.
Beispiel: Ein Rentner mit persönlichem Steuersatz von 15 % kann durch die Günstigerprüfung zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückfordern.
Welche Anlageprodukte sind betroffen?
Betroffen sind u. a.: Aktien und ETFs, Investmentfonds, Zertifikate und Optionsscheine, Festgeldanlagen, Anleihen sowie Riester- und Rürup-Verträge (nur bei der Auszahlung).
Nicht betroffen sind Kapitallebensversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden und die Laufzeit- und Auszahlungskriterien erfüllen, sowie Erträge aus Vermietung und Verpachtung.
Relevanz für die Sachkundeprüfung nach §34f
Für die §34f-Prüfung solltest du folgendes sicher beherrschen:
- Definition, Höhe und betroffene Kapitalerträge der Abgeltungssteuer
- Unterschied zwischen Abgeltungssteuer und Einkommensteuer
- Günstigerprüfung und Freistellungsauftrag erklären und anwenden können
- Auswirkungen auf Kapitallebensversicherungen und Fondsanlagen
- Steuerliche Behandlung von Altbeständen (vor 2009 erworbene Fondsanteile)
Tipps zur Prüfungsvorbereitung findest du in unserem Artikel mit den 13 Tipps für die schriftliche §34f-Sachkundeprüfung.
Zusammenfassung
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Quellensteuer von 25 % auf Kapitalerträge – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (effektiv ca. 26,4–28 %).
Für die §34f-Prüfung musst du die Systematik (Steuersatz, Sparer-Pauschbetrag 1.000 €/2.000 €), die Günstigerprüfung und den Freistellungsauftrag sicher erklären können. Übe unbedingt die Nettoertragsberechnung – Rechenaufgaben zur Abgeltungssteuer kommen häufig vor.
Im Vorbereitungskurs für die Sachkundeprüfung nach §34f lernst du, wie du dieses Thema sicher in der Prüfung beherrschst.




