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Abgeltungssteuer

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge, die in Deutschland seit dem 1. Januar 2009 gilt. Sie umfasst Zinserträge, Dividenden, Kursgewinne und andere Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Steuer wird direkt von der Bank oder dem Finanzinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Steuersatz beträgt pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Welche Einkünfte unterliegen der Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer wird auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben, darunter:

  1. Zinsen: Einkünfte aus Sparbüchern, Festgeldkonten oder Anleihen.
  2. Dividenden: Erträge aus Aktienbesitz.
  3. Kursgewinne: Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds oder anderen Wertpapieren.
  4. Erträge aus Zertifikaten: Einkünfte aus bestimmten strukturierten Finanzprodukten.

Wie wird die Abgeltungssteuer berechnet?

Die Abgeltungssteuer wird automatisch vom Finanzinstitut berechnet und einbehalten. Die Berechnung erfolgt wie folgt:

  • Steuersatz: 25 % auf den Ertrag.
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Steuer.
  • Kirchensteuer (optional): Je nach Bundesland und Konfession zwischen 8 % und 9 % auf die Steuer.

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

Kapitalerträge bleiben bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei. Dieser Sparer-Pauschbetrag beträgt:

  • 1.000 Euro pro Person
  • 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepartner oder Lebenspartner

Bankkunden können ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, um diesen Freibetrag direkt zu nutzen. Wird der Freibetrag überschritten, erhebt die Bank die Abgeltungssteuer auf die darüber hinausgehenden Kapitalerträge.

Welche Vorteile bietet die Abgeltungssteuer?

  • Einfachheit: Die Steuer wird direkt an der Quelle erhoben, sodass der Steuerpflichtige in den meisten Fällen keine Angaben in der Steuererklärung machen muss.
  • Planungssicherheit: Der pauschale Steuersatz ermöglicht eine einfache Kalkulation der Steuerlast.
  • Entlastung bei niedrigem Einkommen: Bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 % kann eine Günstigerprüfung beantragt werden, um eine niedrigere Steuerbelastung zu erreichen.

Kritik an der Abgeltungssteuer

  • Ungleichbehandlung: Kritiker bemängeln, dass Kapitalerträge pauschal mit 25 % besteuert werden, während Einkommen aus Arbeit oft einem höheren Steuersatz unterliegt.
  • Begrenzung des Freibetrags: Der Sparer-Pauschbetrag ist vergleichsweise gering, insbesondere für Anleger mit hohen Kapitaleinkünften.

Zusammenfassung

Die Abgeltungssteuer ist eine vereinfachte Besteuerung von Kapitalerträgen, die durch den pauschalen Steuersatz und den automatischen Abzug durch die Banken gekennzeichnet ist. Sie erleichtert die Steuerverwaltung und sorgt für eine schnelle Abwicklung. Im Onlinekurs für Finanzanlagenvermittler nach §34f lernen Sie, wie die Abgeltungssteuer funktioniert, welche Auswirkungen sie auf verschiedene Anlageprodukte hat und wie Sie Kunden zu steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten beraten können.

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