Maklergebühr im Kontext der §34i-Prüfung
In der Sachkundeprüfung nach §34i geht es vor allem darum, dass du als Immobiliardarlehensvermittler verstehst, wie Maklergebühren die Finanzierungsrechnung beeinflussen. Die Gebühr ist eine Kostenvariable, die dein Kunde zusätzlich zum Kaufpreis tragen muss und daher die erforderliche Darlehenssumme erhöht.
Definition und Regelung
Die Maklergebühr (auch Provision genannt) ist die Vergütung für Immobilienmakler bei der Vermittlung von Immobilienkäufen, -verkäufen oder -vermietungen. In Deutschland ist die Höhe seit 2020 nicht mehr gesetzlich festgelegt – sie wird frei zwischen den Parteien verhandelt. Typischerweise liegt sie zwischen 3–7,14 % des Kaufpreises (inklusive MwSt.). Oft teilen sich Käufer und Verkäufer die Gebühr.
Typische Fehler in der Prüfung
Viele Kandidaten denken, dass die Maklergebühr automatisch 50:50 aufgeteilt wird – dem ist nicht so. Es kommt auf die vertragliche Vereinbarung an. Auch verwechseln Prüflinge häufig, dass die Gebühr die Darlehenssumme beeinflusst: Wenn dein Kunde die Maklergebühr nicht aus Eigenkapital bezahlen kann, muss er einen höheren Kredit aufnehmen. Das wiederum erhöht die Nebenkosten und die Kapitaldienstquote.
Praktische Relevanz für Darlehensvermittler
Du musst die Maklergebühr in deiner Finanzierungsberatung berücksichtigen. Sie gehört zu den Nebenkosten beim Immobilienkauf und wirkt sich direkt auf die Kreditwürdigkeit und Rentabilität aus. Als Immobiliardarlehensvermittler nach §34i musst du deinen Kunden transparent darstellen, wie diese Kosten die Gesamtfinanzierung beeinflussen.
Gesetzliche Grundlage
Die Maklerprovision wird heute durch das Bestellerprinzip geregelt (§656c BGB): Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Gebühr. Dies hat zu einer stärkeren Verhandlungsmacht der Käufer geführt.
Zusammenfassung
Die Maklergebühr ist die Vergütung für Immobilienmakler und wird als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet. Sie ist nicht gesetzlich festgelegt und wird frei verhandelt – meist zwischen 3–7,14 % inklusive MwSt. Im Prüfungskontext musst du verstehen, dass diese Gebühr zu den Nebenkosten gehört und die erforderliche Darlehenssumme erhöht, wenn dein Kunde sie nicht aus Eigenkapital bezahlen kann.
Häufiger Prüfungsfehler: Kandidaten nehmen an, dass die Gebühr automatisch 50:50 aufgeteilt wird. Das ist nicht korrekt – das Bestellerprinzip (§656c BGB) bestimmt, wer zahlt. Für deine Arbeit als Immobiliardarlehensvermittler ist entscheidend, dass du die Maklergebühr in der Finanzierungsrechnung berücksichtigst und transparent mit deinen Kunden darüber sprichst.
Im Vorbereitungskurs für die Sachkundeprüfung nach §34i lernst du, wie du dieses Thema sicher in der Prüfung beherrschst.




