Witwenrente in der §34d-Prüfung

Die Witwenrente ist eine Hinterbliebenenleistung der gesetzlichen Rentenversicherung. In der Sachkundeprüfung nach §34d fragst der Prüfer vor allem nach den zwei Arten (große und kleine Witwenrente), den genauen Voraussetzungen und wie du dieses Wissen deinen Kunden vermittelst. Viele Vermittler verwechseln die Dauer und Höhe der beiden Arten – das musst du sicher unterscheiden können.

Definition und Arten

Eine Witwenrente wird an den überlebenden Ehepartner gezahlt, wenn der Versicherte verstorben ist. Es gibt zwei Arten:

  • Große Witwenrente: Du erhältst sie lebenslang, wenn du älter als 47 Jahre bist (bei Tod des Partners nach dem 1.1.2002) oder wenn sie erwerbsgemindert bist oder ein Kind betreust.
  • Kleine Witwenrente: Sie wird maximal 24 Monate gezahlt und richtet sich an jüngere Hinterbliebene ohne Kinder und ohne Erwerbsminderung.

Höhe und Berechnung

Die Rentenhöhe basiert auf den Rentenansprüchen des Verstorbenen. Du musst verstehen, dass die Witwenrente ein Prozentsatz der Rente ist, die der Verstorbene bezogen hat oder hätte beziehen können. Die genauen Prozentsätze sind prüfungsrelevant: Die große Witwenrente beträgt 60 % der Rente des Verstorbenen, die kleine Witwenrente 25 %.

Prüfungsrelevante Voraussetzungen

Für deine Kundenberatung musst du folgende Punkte beherrschen: Die Ehe muss zum Zeitpunkt des Todes mindestens ein Jahr bestanden haben (Ausnahmen bei Unfällen). Bei Wiederheirat entfällt der Anspruch. Das Einkommen des Hinterbliebenen kann die Rentenhöhe beeinflussen (Hinzuverdienstgrenze). Vertraut deine auf das Wissen zur §34d GewO Prüfung, um diese Details sicher zu meistern.

Gesetzliche Grundlage

Die Witwenrente ist im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) geregelt. Als Versicherungsvermittler nach §34d musst du die grundlegenden Regelungen kennen, um deine Kunden sachkundig beraten zu können.

Zusammenfassung

Die Witwenrente sichert den überlebenden Ehepartner nach dem Tod des Versicherten ab. Du unterscheidest zwischen der großen Witwenrente (lebenslang unter bestimmten Bedingungen, 60 % der Verstorbenenrente) und der kleinen Witwenrente (maximal 24 Monate, 25 % der Verstorbenenrente).

Für die Prüfung musst du die genauen Voraussetzungen kennen: Mindestehe von einem Jahr, Altersgrenze oder Erwerbsminderung für die große Witwenrente, Entfall bei Wiederheirat. Die Rentenhöhe hängt von den Rentenansprüchen des Verstorbenen ab und kann durch Hinzuverdienst begrenzt werden.

Im Vorbereitungskurs für die Sachkundeprüfung nach §34d lernst du, wie du dieses Thema sicher in der Prüfung beherrschst.

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