Teileigentum bezeichnet das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, wie Gewerbeeinheiten oder Büros, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Es wird nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt und im Grundbuch eingetragen. Eigentümer können ihre Einheiten eigenständig nutzen oder vermieten, sind aber gemeinsam für die Instandhaltung des Gebäudes verantwortlich.
Teileigentum ermöglicht die eigenständige Nutzung oder Vermietung von nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen und ist mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum verbunden.
Teileigentum bezeichnet das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Im Onlinekurs für Immobiliardarlehensvermittler nach §34i lernen Sie, wie Sie Teileigentum effektiv erklären und Ihre Kunden bei der Nutzung dieser Eigentumsform unterstützen können.