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Deliktsfähigkeit

Was bedeutet Deliktsfähigkeit? (Definition)

Die Deliktsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person, für eigenes schuldhaftes Verhalten im Zivilrecht haftbar gemacht zu werden. Sie ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass eine Person für einen verursachten Schaden ersatzpflichtig ist – also zivilrechtlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.

In der Versicherungsberatung, insbesondere im Rahmen der Haftpflichtversicherung, ist das Wissen über Deliktsfähigkeit entscheidend. Denn sie beeinflusst maßgeblich, ob ein Schaden vom Schädiger selbst oder – bei fehlender Deliktsfähigkeit – von Dritten (z. B. den Eltern oder Aufsichtspersonen) ersetzt werden muss.

Wer ist deliktsfähig?

Die Deliktsfähigkeit ist alters- und einsichtsabhängig. Sie wird in den §§ 827 und 828 BGB geregelt. Du solltest die Abgrenzungen auswendig kennen – sie sind prüfungsrelevant und in Kundengesprächen oft gefragt.

1. Kinder unter 7 Jahren:

  • Nicht deliktsfähig – sie haften grundsätzlich nicht, auch bei fahrlässig verursachten Schäden.
  • Ausnahme: Bei vorsätzlichem Verhalten kann eine moralische oder freiwillige Haftung durch Eltern erfolgen (z. B. durch private Haftpflichtpolicen mit sogenannter Forderungsausfalldeckung).

2. Kinder zwischen 7 und 10 Jahren:

  • Im Straßenverkehr deliktsunfähig, sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.
  • In anderen Lebensbereichen (z. B. Schule, Freizeit): mögliche beschränkte Deliktsfähigkeit, abhängig von der Einsichtsfähigkeit.

3. Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren:

  • Beschränkt deliktsfähig.
  • Es kommt auf die Fähigkeit an, das Unrecht der Handlung zu erkennen.
  • Die Beurteilung der Einsichtsfähigkeit spielt hier eine zentrale Rolle.

4. Erwachsene ab 18 Jahren:

  • Voll deliktsfähig, es sei denn, sie leiden unter einer geistigen oder seelischen Störung, die die Fähigkeit zur Einsicht ausschließt.
  • Auch eine vorübergehende Bewusstseinsstörung (z. B. durch Alkohol, Medikamente, Drogen) kann zur vorübergehenden Deliktsunfähigkeit führen – es sei denn, der Zustand wurde selbst fahrlässig herbeigeführt.

Beispiele zur Deliktsfähigkeit (prüfungsrelevant)

  • Ein 6-jähriges Kind beschädigt mit einem Stock ein geparktes Auto: nicht deliktsfähig → keine Haftung. Die Eltern haften nur, wenn ihnen eine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann.
  • Ein 14-jähriger Jugendlicher zündet mutwillig die Jacke eines Mitschülers an: deliktsfähig, wenn er die Folgen seines Handelns erkennen konnte → haftbar.
  • Ein Erwachsener verursacht betrunken einen Schaden, obwohl er wusste, dass er danach nicht mehr handlungsfähig ist: deliktsfähig, da die Bewusstseinsstörung selbstverschuldet war.

Welche Rolle spielt die Deliktsfähigkeit in der Versicherung?

Die Deliktsfähigkeit ist ein zentrales Thema in der privaten Haftpflichtversicherung und sollte in deiner Prüfungsvorbereitung intensiv behandelt werden.

1. Haftpflichtversicherung:

  • Deliktsfähige Personen haften vollumfänglich – die private Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden.
  • Nicht deliktsfähige Kinder sind standardmäßig nicht versichert – es sei denn, die Police enthält eine Deckung für deliktsunfähige Kinder (oft mit Zusatzbaustein).
  • Versicherer sprechen hier oft von „Gefälligkeitsschäden“ oder „Schäden aus moralischer Verpflichtung“.

2. Aufsichtspflichtverletzung:

  • Eltern oder Aufsichtspersonen (z. B. Lehrer, Erzieher) haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
  • In der Praxis muss nachgewiesen werden, dass sie ihrer Kontroll- und Schutzpflicht nicht nachgekommen sind.

Deliktsfähigkeit vs. Geschäftsfähigkeit – nicht verwechseln!

Auch wenn beide Konzepte altersabhängig sind, beziehen sie sich auf unterschiedliche Rechtsbereiche:

  • Deliktsfähigkeit: zivilrechtliche Haftung für Schäden (Schadensersatz)
  • Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, rechtsgültige Verträge abzuschließen

Du solltest diese beiden Begriffe klar unterscheiden – das wird oft in der Prüfung abgefragt.

Zusammenfassung

Die Deliktsfähigkeit regelt, wer für einen verursachten Schaden haftet – sie hängt vom Alter und der geistigen Einsichtsfähigkeit ab. Kinder unter 7 Jahren sind immer deliktsunfähig, Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren nur unter bestimmten Bedingungen. Für Versicherungsvermittler ist die Deliktsfähigkeit ein grundlegendes Konzept zur Beurteilung von Haftungsfragen – insbesondere in der Privathaftpflichtversicherung und bei der Beurteilung von Aufsichtspflichtverletzungen.

Im Onlinekurs für Versicherungsvermittler nach §34d lernst du, wie die Deliktsfähigkeit im rechtlichen Kontext funktioniert, welche Auswirkungen sie auf die Versicherungspraxis hat und wie du Kunden in Haftungsfragen fundiert beraten kannst.

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