Deliktsfähigkeit

Was bedeutet Deliktsfähigkeit?

Die Deliktsfähigkeit beschreibt deine Fähigkeit, für selbstverschuldete Schäden zivilrechtlich haftbar gemacht zu werden. Sie bestimmt, wer Schadensersatz zahlen muss – der Verursacher selbst oder Dritte wie Eltern oder Aufsichtspersonen. In der Versicherungsvermittlung, besonders bei der Haftpflichtversicherung, ist dieses Konzept zentral: Du musst wissen, wer im Schadensfall tatsächlich zur Zahlung verpflichtet ist.

Prüfungsrelevante Abgrenzung nach §§ 827–828 BGB

Die Deliktsfähigkeit ist alters- und einsichtsabhängig. Diese Grenzen solltest du auswendig kennen – sie werden regelmäßig abgefragt:

  • Unter 7 Jahren: Grundsätzlich deliktsunfähig. Haften nicht, auch nicht fahrlässig.
  • 7–10 Jahre (Straßenverkehr): Im Straßenverkehr deliktsunfähig, sofern nicht vorsätzlich. In anderen Bereichen kann beschränkte Deliktsfähigkeit vorliegen, je nach Einsichtsfähigkeit.
  • 10–18 Jahre: Beschränkt deliktsfähig. Die Fähigkeit, das Unrecht der Handlung zu erkennen, ist entscheidend.
  • Ab 18 Jahren: Voll deliktsfähig, außer bei geistiger/seelischer Störung oder selbstverschuldeter Bewusstseinsstörung (Alkohol, Drogen).

Praktische Beispiele aus der Prüfung

  • Ein 6-Jähriger beschädigt ein Auto → nicht deliktsfähig, Eltern haften nur bei Aufsichtspflichtverletzung.
  • Ein 14-Jähriger zündet bewusst eine Jacke an → deliktsfähig, da er die Folgen erkennen konnte.
  • Ein Betrunkener verursacht Schaden → deliktsfähig, weil er die Bewusstseinsstörung selbst herbeigeführt hat.

Bedeutung in der Haftpflichtversicherung

Hier wird dein Wissen praktisch relevant: Deliktsfähige Personen sind in der Regel versichert und die Versicherung übernimmt den Schaden. Nicht deliktsfähige Kinder sind meist nicht mitversichert – nur mit speziellen Zusatzbausteinen, die du Kunden anbieten kannst. Auch die Aufsichtspflichtverletzung spielt eine Rolle: Eltern haften nur, wenn sie ihre Pflicht zur Aufsicht tatsächlich verletzt haben.

Häufige Verwechslung: Deliktsfähigkeit vs. Geschäftsfähigkeit

Beide sind altersabhängig, beziehen sich aber auf unterschiedliche Rechtsbereiche. Deliktsfähigkeit regelt die Haftung für Schäden (Schadensersatz). Geschäftsfähigkeit regelt, ob jemand gültig Verträge abschließen kann. In der Prüfung werden beide oft gemeinsam gefragt – du solltest sie klar unterscheiden können. Mit gezielter Vorbereitung sitzt dieser Unterschied.

Zusammenfassung

Die Deliktsfähigkeit regelt, wer für verursachte Schäden haftet. Sie hängt vom Alter und der geistigen Einsichtsfähigkeit ab und ist in den §§ 827–828 BGB definiert. Kinder unter 7 Jahren sind immer deliktsunfähig, Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren nur beschränkt. Erwachsene sind grundsätzlich voll deliktsfähig.

Für deine Praxis als Versicherungsvermittler ist dieses Konzept unverzichtbar: Es entscheidet, ob der Verursacher selbst oder seine Eltern/Aufsichtspersonen zahlen müssen. In der Privathaftpflichtversicherung musst du wissen, wie Policen Kinder und Jugendliche absichern und wann Versicherer übernehmen.

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