Nießbrauch ist das Recht einer Person, eine Sache oder ein Vermögen, das einer anderen Person gehört, zu nutzen und die Erträge daraus zu ziehen. Der Eigentümer bleibt formell im Besitz, verliert jedoch für die Dauer des Nießbrauchs das Nutzungsrecht. Häufig betrifft dies Immobilien, bei denen der Nießbraucher z.B. wohnen oder Mieteinnahmen erhalten kann. Nießbrauch ist nicht vererbbar oder übertragbar.
Nießbrauch ermöglicht es einer Person, eine Sache oder ein Vermögen zu nutzen und die Erträge daraus zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein. Er bietet Flexibilität und rechtliche Sicherheit für die Nutzung von Immobilien und anderen Vermögenswerten.
Nießbrauch ist das Recht einer Person, eine Sache oder ein Vermögen, das einer anderen Person gehört, zu nutzen und die Erträge daraus zu ziehen. Er bietet Flexibilität und rechtliche Sicherheit für die Nutzung von Immobilien und anderen Vermögenswerten. Im Onlinekurs für Immobiliardarlehensvermittler nach §34i lernen Sie, wie Sie Nießbrauch effektiv erklären und Ihre Kunden bei der Nutzung dieses Rechts unterstützen können.