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Grunddienstbarkeit

Grunddienstbarkeiten sind beschränkte dingliche Rechte, die einem Grundstückseigentümer (herrschendes Grundstück) bestimmte Nutzungen an einem benachbarten Grundstück (dienendes Grundstück) gestatten. Beispiele sind Wegerechte, Leitungsrechte oder das Recht, eine Mauer an das Nachbargrundstück anzubauen. Grunddienstbarkeiten sind im Grundbuch eingetragen und dauerhaft mit den betroffenen Grundstücken verbunden, auch bei Eigentümerwechsel. Sie dienen der Sicherung spezifischer Nutzungsinteressen und erhöhen den Wert des herrschenden Grundstücks.

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