Was sind Bergungskosten?
Bergungskosten sind die Kosten, die entstehen, um versicherte Gegenstände, Personen oder Tiere nach einem Schadensereignis zu retten oder zu sichern. Im Versicherungswesen spielen sie eine wichtige Rolle: du sollen Folgeschäden verhindern und den Versicherungswert erhalten. Das ist auch ein häufiger Prüfungspunkt – die Prüfer fragen gerne, welche Versicherungen diese Kosten übernehmen und wann sie anfallen.
Wann fallen Bergungskosten an?
Bergungskosten entstehen typischerweise bei:
- Unfällen: Ein Fahrzeug wird aus einem Straßengraben mit Kran und Abschleppwagen geborgen.
- Naturkatastrophen: Nach Sturm oder Hochwasser werden beschädigte Gebäudeteile gesichert oder Hausrat gerettet.
- Bränden: Möbel und technische Geräte müssen aus dem Gebäude geborgen werden.
- Wasserschäden: Maßnahmen zur Trocknung und Sicherung beschädigter Gegenstände.
Welche Versicherungen übernehmen Bergungskosten?
- Kfz-Versicherung: Übernimmt Bergungskosten nach Unfall oder technischem Defekt (z. B. Abschleppen).
- Hausratversicherung: Deckt Bergung und Sicherung von Hausrat bei versicherten Ereignissen wie Brand oder Sturm.
- Wohngebäudeversicherung: Zahlt für Bergungsmaßnahmen bei Schäden am Gebäude selbst (z. B. einsturzgefährde Balkone).
- Reiseversicherung: Übernimmt Bergungskosten von Personen im Ausland.
Typische Fehler bei Bergungskosten
Ein häufiger Fehler ist, Bergungskosten mit Reparaturkosten zu verwechseln: Bergungskosten entstehen, um das Schadenobjekt zu sichern oder zu retten, Reparaturkosten sind die anschließende Instandsetzung. Auch wird oft übersehen, dass Bergungskosten nur übernommen werden, wenn das auslösende Ereignis versichert ist – ein reiner Verschleißschaden führt nicht zur Übernahme.
Welche Kosten werden anerkannt?
- Arbeitskosten: Personal und Maschineneinsatz (z. B. Kran, Abschleppwagen).
- Transportkosten: Abtransport der geborgenen Gegenstände.
- Sicherungsmaßnahmen: Stabilisierung oder provisorische Reparaturen zur Schadensminderung.
Gesetzliche Grundlagen
Bergungskosten sind in den Versicherungsbedingungen (AGB) geregelt. Die wichtigste Regel: Der Versicherer zahlt nur, wenn das Ereignis unter die versicherten Gefahren fällt. Das regelt beispielsweise die VVG-Klausel zu Schadensminderungskosten. Im §34d Prüfungsaufbau sind diese Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsarten ein Klassiker.
Praktischer Tipp für Kundenberatung
Beim Abschluss einer Versicherung solltest du immer prüfen, ob Bergungskosten mitversichert sind – viele Kunden unterschätzen diese Kosten. Nach einem Unfall kann das Abschleppen schnell mehrere hundert Euro kosten. Eine frühzeitige Beratung schafft hier Sicherheit und vermeidet böse Überraschungen.
Zusammenfassung
Bergungskosten sind Kosten, die entstehen, um versicherte Gegenstände oder Personen nach einem Schadensereignis zu retten und zu sichern. du unterscheiden sich von Reparaturkosten und spielen besonders nach Unfällen, Bränden und Naturkatastrophen eine Rolle.
Verschiedene Versicherungen übernehmen diese Kosten: Die Kfz-Versicherung zahlt für Abschlepp- und Bergungskosten, die Hausratversicherung für die Rettung von Mobiliar, und die Wohngebäudeversicherung für Sicherungsmaßnahmen am Gebäude. Wichtig ist: Die zugrunde liegende Schadensursache muss versichert sein.
Im Vorbereitungskurs für die Sachkundeprüfung nach §34d lernst du, wie du dieses Thema sicher in der Prüfung beherrschst.




